Vorsorge- und Impftermine
Impfungen
Den von der Impfkomission empfohlenen Impfkalender finden Sie unter:
Nebenwirkungen von Impfungen: Im Normalfall werden die Impfungen ohne besondere Nebenwirkungen vertragen. Fieber, Unruhe, vermehrtes Schreien am Tag der Impfung und am Tag danach, aber auch lediglich vermehrtes Schlafen, sind nicht selten. Speziell bei Auffrischungsimpfungen kann eine lokale Impfreaktion (Rötung, Schwellung, Schmerzen um die Einstichstelle herum) am 1. und 2. Tag nach der Impfung auftreten. Alle diese Phänomene klingen innerhalb von höchstens 3 Tagen nach der Impfung ab.
Schwerwiegende Impffolgen sind extrem selten. Das Ausmaß von Nebenwirkungen ist nicht abhängig von der Anzahl der Komponenten in einem Impfstoff.
Kombinationsimpfstoffe verringern die Anzahl von Impfnebenwirkungen. Eine besondere Nebenwirkung tritt gelegentlich (bei ca. 5% der geimpften Kinder) nach der Masern-Impfung auf: die „Impfmasern“ (5 - 10 Tage nach der Impfung), d.h. eine 1 - 3 Tage andauernde Episode mit Fieber, Hautausschlag und Husten, quasi „kleine“ Masern, nicht ansteckend und ungefährlich. Viel seltener gibt es „Impfmumps“ und „Impf-Windpocken“. Impfabstände: Bei gleichartigen Impfungen und nach Lebendimpfungen (Masern-Mumps-Röteln Windpocken etc.) ist im Regelfall ein Mindestabstand von 4 Wochen einzuhalten.
Juristisches: Impfungen bedürfen selbstverständlich der Einwilligung der Eltern, später des Impflings selbst. Stellen Sie bitte alle Fragen, die Sie haben. Erklären Sie sich, wenn Sie sich nicht ausreichend informiert fühlen und/oder der Impfung nicht zustimmen wollen. Mit der Entscheidung, eine empfohlene Impfung nicht durchführen zu lassen, übernehmen Sie Verantwortung für eventuelle Folgen. Eine solche Entscheidung wird von uns in der Krankenakte ausdrücklich dokumentiert.
Vorsorgen
- U2
Die erste komplette und gründliche Untersuchung des Kindes, im Normalfall auch die erste Untersuchung durch den Kinderarzt. Sie findet in der Entbindungsklinik statt, evtl. auch in der Praxis des Kinderarztes. - 4. bis 6. Lebenswoche / U3
Hat sich das Baby gut adaptiert an das Leben außerhalb des Mutterleibes? Erste Entwicklungsschritte, Beratung zur Ernährung, erste Überlegungen zum Impfen. Wichtiger Bestandteil: die Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke, die wir in unserer Praxis durchführen. Ab der vollendeten 6. Lebenswoche 1. Impfung gegen Rotaviren (Schluckimpfung). Ausführliche Informationen hierzu im Impfplan.3. bis 4. Lebensmonat / U4 Neben der obligatorischen gründlichen Untersuchung und der Beurteilung der Entwicklung des Kindes 1. Impfung (siehe Impfplan); ungefähr 1 Monat später 2. Impfung (siehe Impfplan); wiederum 1 Monat später 3. Impfung (siehe Impfplan, dieser Termin kann evtl. mit der U5 zusammengelegt werden). - 6. bis 7. Lebensmonat / U5
Das erste Lebenshalbjahr geht zu Ende – ein wichtiger Meilenstein der Entwicklung. Die Ernährung wird umgestellt, der Nestschutz fällt weg, usw. - 10. bis 12. Lebensmonat / U6
Das Baby wird aktiv, es beginnt zu sprechen: Sehr viele wichtige Entwicklungsschritte in dieser Zeit. Ess- und Schlafverhalten überprüfen. 1. Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken; Ungefähr 1 Monat später Impfung gegen Meningokokken 14. Lebensmonat Auffrischungsimpfung („booster“): Sechsfachimpfung Nr. 4 + Pneumokokkenimpfung Nr. 4 4 bis 6 Wochen später 2. Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Wind- pocken. Mit dieser Impfung ist das Programm der Basisimpfungen zunächst abgeschlossen, die nächste reguläre Impfung ist dann erst wieder 5 Jahre später vorgesehen, d. h. ungefähr zum Zeitpunkt der Einschulung. - 22. bis 24. Lebensmonat / U7
Das zweite Lebensjahr geht zu Ende, das Hauptaugenmerk liegt jetzt auf der Beurteilung der sprachlichen und sozialen Entwicklung, aber auch der motorischen Fähigkeiten (Laufen, Klettern etc.). - 33. bis 36. Lebensmonat / U7a
Sprachentwicklung? Spielverhalten? Beginnende Selbstständigkeit? Mobilität? - 43. bis 48. Lebensmonat / U8
Fragestellungen u. a.: Wachstum, Sprache, Spielverhalten, Aufmerksamkeit und Selbstständigkeit. Ist das Kind trocken? Seh- und Hörtest; - 60. bis 63. Lebensmonat / U9
Das Hauptaugenmerk ist jetzt auf die bevorstehende Einschulung gerichtet: auf Sprache, Feinmotorik, Konzentrationsfähigkeit, Sozialverhalten, etc. 7. Lebensjahr Diphtherie-Tetanus-Keuchhusten-Auffrischungsimpfung - 7. bis 8. Lebensjahr / U10
Schwerpunkte: Soziale Entwicklung des Kindes, wie geht es in der Schule? Sport? Konzentration? Über- oder Unterforderung? Erziehungsprobleme? - 9. bis 10. Lebensjahr / U11
Soziale Entwicklung des Kindes. Treten Schulprobleme auf? Erste Pubertätszeichen? Gewichtsentwicklung? Ernährung? Sport? Wichtig: U10 und U11 werden z.Zt. noch nicht von allen, wohl aber den meisten Krankenkassen bezahl. Fragen Sie Ihre Krankenkasse. 10. Lebensjahr Auffrischungsimpfung gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) - 12. bis 14. Lebensjahr / J1
Die zentrale Jugendvorsorgeuntersuchung Hauptaugenmerk: Pubertätsentwicklung. Körperliche Entwicklung, Suchtprävention Wird leider noch oft versäumt, inzwischen aber von allen Krankenkassen bezahlt. Ab dem 12. Geburtstag Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs („HPV“, d. h.“Humanes Papilloma-Virus“ ) Ab dem 13 Lebensjahr Auffrischungsimpfung gegen Diphtherie und Tetanus - 14. bis 16. Lebensjahr / J2
Die zweite Jugendvorsorge Hauptaugenmerk: Abschluss der Pubertätsentwicklung, emotionale, soziale und schulische Entwicklung, evtl. Beratung zur Berufswahl. Auch diese Untersuchung wird eher im Ausnahmefall von den Krankenkassen bezahlt, bitte vorher nachfragen.
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PraxisApp "Mein Kinder- und Jugendarzt"
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Mit der PraxisApp "Mein Kinder- und Jugendarzt" erhalten Sie schnell und direkt Informationen aus unserer Praxis auf Ihr Smartphone:
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Online-Erinnerung an alle Impf- und Vorsorge-Termine Ihres Kindes
Mit Hilfe eines kostenlosen Impf- und Vorsorge-Erinnerungssystems verpassen Sie mit Ihrem Kind keinen wichtigen Termin mehr bei Ihrem Kinder- und Jugendarzt.
Melden Sie Ihr Kind einfach mit diesem Formular bei dem Recall-System des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte an und Sie werden rechtzeitig über anstehende Impftermine sowie Vorsorgeuntersuchungen per E-Mail informiert. Eine Praxisgebühr fällt beim Kinder- und Jugendarzt generell nicht an!
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Die Verantwortung für die Einhaltung und Vereinbarung der Termine liegt weiterhin bei den Eltern. Auf die Einhaltung der Fristen ist zu achten, da sonst die Vorsorgen nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden.